# Image.

## Was macht die Komponente?

- Bilder unterstützen das Verständnis von Texten.

## Wann soll die Komponente eingesetzt werden?

- Zur Unterstützung der textuellen Kommunikation können Bilder eingesetzt werden (visuelle Kommunikation).

## Regeln

- Die Aufbereitung von Bildern und Illustrationen ist durch die Vorgaben von KOM geregelt. Siehe Markenportal: [Foto](https://company.sbb.ch/de/ueber-die-sbb/profil/sbb-markenportal/kommunikation/foto.html) und [Illustration](https://company.sbb.ch/de/ueber-die-sbb/profil/sbb-markenportal/kommunikation/illustrationen.html).
- Grundsätzlich soll mit Bildern sparsam umgegangen werden.

## Varianten und Zustände

Bei Bildern werden folgende Stile unterschieden:

- Fotografie
- Illustration
- Infografik

## Barrierefreiheit

- Text zu Hintergrund (z.B. Infografiken) muss einen minimalen Kontrast von 4.5:1 aufweisen.
- Grafiken mit Informationsgehalt müssen mit einem Alternativtext versehen werden.
- Es muss nicht das Bild selbst, sondern seine Aussage in Textform beschrieben werden.
- Rein dekorative Grafiken (z.B. Mood Bilder) erhalten explizit keinen Alternativtext.
- Komplexe visuelle Darstellungen (z.B. Infografiken) müssen zusätzlich in einer anderen Form (z.B. Tabellen) aufbereitet werden.

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Source: https://digital.sbb.ch/de/design-system/mobile/basics/image/
